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Allgemeine Informationen zur Akupunktur

  • Mit Nadelstichen gegen den Schmerz?

    Die Akupunktur ist eine der ältesten Therapieformen der Menschheit und zählt zu den bekanntesten alternativen Heilmethoden. Die therapeutischen Nadeln haben ihren Ursprung in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und werden in der Behandlung unterschiedlichster gesundheitlicher Probleme eingesetzt. Anders bei chronischen Schmerzen an der Lendenwirbelsäule und Kniegelenkverschleiß (Gonarthrose): Hier konnte in einer großen Studie eine deutliche und anhaltende Verbesserung nachgewiesen werden.

  • Kosten - bei chronischen Schmerzen

    Bei chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule und Schmerzen im Kniegelenk, die auf Abnutzung (Gonarthrose) zurückzuführen sind, wird die Akupunktur zu 100% von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Bei allen anderen Beschwerden (Migräne, Spannungskopfschmerzen, Raucherentwöhnung usw.) ist die Akupunktur eine Eigenleistung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Gern informieren wir Sie hierzu!

  • Kostenerstattung durch Krankenkassen

    Seit dem 1. Januar 2007 erstatten alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen gemäß einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland Akupunkturbehandlungen bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und in den Kniegelenken bei Kniegelenksarthrose im Rahmen eines schmerztherapeutischen Gesamtkonzepts. Teil dieses Beschlusses ist die Erhöhung der notwendigen Qualifikation der Ärzte: Neben der ärztlichen Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ wird der Nachweis der jeweils 80-stündigen Kurse „Spezielle Schmerztherapie“ und „Psychosomatische Grundversorgung“ vorausgesetzt. Patienten können einen Anspruch auf bis zu 10 Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von 6 Wochen geltend machen. Die Behandlung von Kopfschmerzen durch Akupunktur wurde nicht in den Leistungskatalog aufgenommen, da kein Vorteil gegenüber der Standardtherapie festgestellt worden war. Andere Indikationen für Akupunkturbehandlungen sind nicht Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und müssen deshalb selbst bezahlt werden. Die Privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und die Postbeamtenkrankenkasse bezahlen Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte, nach Einzelfallentscheidung meist auch für weitere Diagnosen. Vertragsabhängig werden auch Heilpraktikerleistungen erstattet. (Quelle: AOK)

Akupunktur Terminvereinbarung

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Sprechzeiten

Mo: 8:00 – 12:00 Uhr | 16:00 – 19:00 Uhr
Di:   8:00 – 14:00 Uhr | 14:30 – 18:00 Uhr
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Mi:  8:00 – 12:00 Uhr | -
Do:  8:00 – 12:00 Uhr | 16:00 – 18:00 Uhr
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Anne Baumann

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