Bestellung von Rezepten und Überweisungen
Wenn Ihre Krankenversichertenkarte im laufenden Quartal bereits vorliegt, können Sie Rezepte über Dauermedikamente und Überweisungen auch telefonisch oder online bestellen. Daher können Sie Ihr Rezept, das nach 12 Uhr angefordert wird erst am Folgetag in der Apotheke abholen.
* Wenn Sie nicht automatisch weitergeleitet werden,
schicken Sie uns Ihre Rezept- oder Überweisungbestellung an:
Bitte mit Angabe der vollständigen Namen, des Geburtsdatums sowie die genaue Bezeichnung der Medikamente bzw. Wirkstoffe
Oder telefonisch: +49 0 61 35 - 45 65
Bitte mit Angabe der vollständigen Namen, des Geburtsdatums sowie die genaue Bezeichnung der Medikamente bzw. Wirkstoffe)
Bitte beachten Sie:
Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (eRezept) verpflichtend in Deutschland für gesetzlich versicherte Patienten eingeführt.
Wir bereiten die Rezepte für Sie vor. Bitte beachten Sie, dass die Rezepte ärztlich geprüft werden müssen. Daher können Sie Ihr Rezept erst am Folgetag abholen. Rezeptwünsche, die uns nach 16 Uhr erreichen, brauchen einen Tag länger und können am übernächsten Tag abgeholt werden.
Wie funktioniert das eRezept und was bedeutet das für Sie?
- Damit wir das eRezept erstellen können, MUSS Ihre Gesundheitskarte bei uns in der Praxis im aktuellen Quartal eingelesen worden sein.
- Sollte Ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal noch nicht eingelesen worden sein, können Sie dies zu den Sprechzeiten der Praxis jederzeit durchführen lassen.
- Ihre Rezeptanforderung muss weiterhin durch einen Arzt geprüft und anschließend freigegeben werden.
- Wenn die Freigabe des eRezepts erfolgt ist, können Sie das eRezept mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen.
- Sie können dann Ihre Gesundheitskarte einfach im Kartenlesegerät der Apotheke Ihrer Wahl stecken lassen und erhalten anschließend Ihr Medikament.
Bitte bestellen Sie daher Ihre Rezepte rechtzeitig.